Widerrufsbelehrung
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen.
Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Zf. 6 BGB vor, so dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht.
Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.